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We advise public and private employers on practical and strategic matters and support decision-making processes that are in line with labor law and best practices. As experts in traditional employment law, we specialize in employee rights, equal pay and occupational safety and health law. We advise public and private employers on practical and strategic matters and support decision-making processes that are in line with labor law and best practices. As experts in traditional labor law, we specialize in human rights, equal pay and occupational health and safety law. We advise public and private employers on practical and strategic matters and support decision-making processes that are in line with labor law and best practices. As experts in traditional employment law, we specialize in employee rights, equal pay and occupational safety and health law.

by Jakob Eisenreich und Sven Flügler 24 April 2026
In unserem Artikel vom 18. Januar 2026 haben wir bereits von der Entschärfung der Hinzurechnungsbesteuerung durch die Anpassung des § 13 Außensteuergesetz (AStG) für Kapitalanleger unabhängig von ihrer Beteiligungsquote berichtet. Doch welche Folgen hat die jüngst durch das Mindeststeueranpassungsgesetz verwirklichte Änderungen des § 13 AStG in der steuerlichen Praxis?
by Maria Hönig 16 April 2026
Gelegenheitsgeschenke auf dem steuerlichen Prüfstand: Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz verschärft den Beurteilungsmaßstab für die Praxis
by Marina Badelt und Luca Ryan 18 February 2026
Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Urteil vom 08.10.2025, II R 22/23 eine bedeutende Entscheidung zur Anzeigepflicht nach § 18 Abs. 3 S. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) getroffen.
by Jakob Eisenreich 4 February 2026
Die steuerliche Einordnung von Managementbeteiligungen bzw. Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen als Kapitalertrag oder Arbeitslohn beschäftigt seit langem die deutsche Betriebsprüfungspraxis. Die Rechtsprechung des BFH stärkt seit 2023 eindeutig die steuerliche Position betroffener Manager. Im neuesten Urteil vom 21.10.2025 (veröffentl. 22.01.2026) wurde die Beteiligungsform der Genussrechte behandelt. 
by Christine Habermann 18 January 2026
Erfreulicherweise hat der Bundesrat noch kurz Weihnachten dem Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen (MindStAnpG) zugestimmt und der stark umstrittene und in der Praxis kaum umsetzbare § 13 AStG der Hinzurechnungsbesteuerung wurde zugunsten von Kapitalanlegern reformiert (MindStAnpG - Gesetz vom 22.12.2025 - BGBl. 2025 I Nr. 353).
by Sven Flügler 26 November 2025
Die Knappheit von Wohnraum ist insbesondere in Ballungsräumen wie München, Berlin oder Hamburg ein Dauerbrenner. Zur Schaffung neuen Wohnraumes versucht der Gesetzgeber auch steuerliche Anreize zu setzen, wie z.B. die Sonderaschreibung für Mietwohnneubau nach § 7b EStG. Diese war kürzlich Streitthema vor dem BFH.
by Sven Flügler 2 November 2025
Bei Share-Deals kommt es rund um die Grunderwerbsteuer immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten zwischen den Finanzbehörden und den Steuerpflichtigen mit Hinblick auf das Auseinanderfallen des schuldrechtlichen Erwerbsgeschäfts und dem nachgelagerten Eigentumsübergang. Dieses Dilemma war bereits Teil unseres Artikels vom 22. September 2025 (hier Verlinkung auf den Artikel ). Neuer Beschluss des BFH vom 16. September 2025 – nicht mehr als eine verfahrensrechtliche Klarstellung Schlechte Nachrichten bietet der neue Beschluss des BFH betreffend der Festsetzung von Grunderwerbsteuer beim Closing nach § 1 Abs. 2b GrEStG. Vorliegend bekräftigt dieser, dass die Festsetzung der Grunderwerbsteuer, in Bezug auf die Steuerfestsetzung nach § 1 Abs. 2b GrEStG nicht zweifelhaft ist. Vorangegangen war die Verhandlung vor dem FG Berlin-Brandenburg (Beschluss v. 31. Januar 2025, Az: 12 V 12129/24), bei der das FG über einen Antrag zur Aussetzung der Vollziehung zu entscheiden hatte, nachdem das FA zweimal Grunderwerbsteuer festgesetzt hatte. Hierbei wurden Einspruch und Antrag zur Aussetzung der Vollziehung („AdV“) gegen den Bescheid des Closings nach § 1 Abs. 2b S. 1 GrEStG eingelegt und Zweifel an der Steuerfestsetzung nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG geäußert. Dies entspringt insbesondere dem Umstand, dass dem Finanzamt zum fraglichen Zeitpunkt bekannt war, dass die Anteile der betroffenen GmbH bereits übertragen wurden. Der BFH folgte der Begründung der Klägerin vorliegend jedoch nicht. Die ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung bestünden hinsichtlich der Steuerfestsetzung des Signings und eben nicht hinsichtlich des Closings. Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 1 Abs. 2b GrEStG für das Closing waren zweifelsohne erfüllt. Auch bestehe kein Recht auf Aufhebung des Steuerbescheids zur Vermeidung einer Doppelbelastung des § 16 Abs. 4a GrEStG, da die Vorschrift eine Aufhebung der Festsetzung nach § 1 Nr. 3 GrEStG ermögliche. Aufgehoben werden kann insofern nur der Bescheid, der sich auf den Vorgang des Signings bezieht. Fazit und Empfehlung für die Praxis Der BFH betont in seinen Entscheidungsgründen erneut, dass ernstliche Zweifel daran bestehen, dass bei einem Erwerb von Anteilen an einer grundbesitzenden GmbH, bei dem Signing und Closing zeitlich auseinanderfallen, zweimal Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2b und nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG festgesetzt werden darf, wenn im Festsetzungszeitpunkt bekannt ist, dass die Anteile bereits übertragen wurden. Abschließend entschieden wurde hierzu allerdings nicht. Vielmehr wurde klargestellt, dass eine doppelte Steuerfestsetzung nach der derzeitigen Rechtslage möglich ist und eine Grunderwerbsteuerfestsetzung für das Signing keine Außensetzung der Vollziehung, d.h. dass die strittige Steuer zunächst nicht gezahlt werden muss, der Festsetzung für das Closing rechtfertigt. Der Fall macht nur einmal mehr deutlich, von welcher Bedeutung eine korrekte Einspruchsführung und eine detaillierte Beachtung der gesetzlichen Normen und Fristen ist. Für die Zukunft ist bei der Planung von Share-Deals mit Grundbesitz also weiterhin Vorsicht geboten. Als Konsequenz sollten auf die Mitteilungsfristen gegenüber dem Finanzamt ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Wird trotzdem Grunderwerbsteuer nach beiden Tatbeständen festgelegt, sollte sich der Einspruch stets gegen den Vorgang des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG (Signing) richten.
13 October 2025
Seit dem 2. Januar 2025 gelten neue Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Anwendung des Umwandlungssteuergesetzes (UmwStG). Mit dem BMF-Schreiben vom 1. August 2025 wurden die Regelungen zur sogenannten Nachspaltungsveräußerungssperre präzisiert, um Umgehungsgestaltungen im Zusammenhang mit steuerschädlichen Anteilsveräußerungen zu verhindern. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Behandlung mittelbarer Veräußerungen über verbundene Unternehmen sowie die Rückwirkung bei der Begründung von Organschaften.
by Maximilian Saller 22 September 2025
Das sog. Signing-Closing-Dilemma führt in der Praxis bei grundbesitzumfassenden Unternehmensverkäufen als Share-Deal zu ungewollten Grunderwerbsteuerrisiken, wenn die knappen gesetzlichen Meldefristen nicht eingehalten werden. Der Bundesfinanzhof könnten nun zu einer Entschärfung dieser Doppelbesteuerungsgefahr beitragen.
by Luca Ryan 1 September 2025
FACTA- und CRS-Meldungen sind ab dem Berichtsjahr 2025 ausschließlich über das BZSt-Online-Portal möglich
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