Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer für Unternehmen in Deutschland soll das allgemeine Besteuerungsverfahren vereinfachen und Bürokratieaufwand reduzieren. Zudem kann sie bei Share-Deals über Gesellschaften mit Immobilien eine wichtige Rolle spielen.
Das Bundesfinanzministerium definiert mit seinem Schreiben vom 04.09.2024 einen rechtssicheren Anwendungsbereich für die Gestaltung disquotaler bzw. inkongruenter Gewinnausschüttungen.
Mitarbeiterbeteiligungen erfreuen sich auch in Deutschland an steigender Beliebtheit. Deren steuerliche Einordung ist jedoch hoch komplex. Gesetzgeber und Rechtsprechung stärken nun deren steuerliche Rechtsstellung und Praktikabilität.
Neben den herkömmlichen Due-Diligence-Bereichen wie Legal, Tax, Finance, Commercial, Tech und Weitere wird der ESG-Due-Diligence-Prozess zukünftig eine erhebliche Rolle bei Unternehmenstransaktionen spielen.
Steuerliche Anreize im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 12.04.2023 sollen Mitarbeiterbeteiligungen an Unternehmen fördern und ausweiten.