Mergers & Acquisitions (M&A) bildet das Kernthema von Deal.Tax und befasst sich mit den steuerlichen Auswirkungen von Unternehmensverkäufen und -käufen, Fusionen sowie Restrukturierungen oder Umwandlungen. Unter dem Begriff M&A werden üblicherweise Unternehmenstransaktionen als Share Deal oder Asset Deal verstanden. Abhängig von der Unternehmensstruktur auf Sellside oder Buyside können Unternehmenstransaktionen verschiedenste Steuern auslösen. Insbesondere mit Blick auf internationale Besteuerungsaspekte werden M&A-Berater bei der Gestaltung von Deal-Strukturen, Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen oder Finanzierungsberatungen mit einer schnellen Rechtsentwicklung konfrontiert.
Private Equity als Vermögensanlageform beschreibt außerbörsliche, an nicht geregelten Märkten getätigte Unternehmensbeteiligungen durch private oder institutionelle Investoren. Häufig wird in Small- und Mid-Cap-Corporates mit Wachstumsstrategie investiert. Eine Untervariante sind Venture Capital Investments in Start-Ups und junge Branchen. Die steuerlichen Themen und Risiken gestalten sich so individuell wie die PE-Investmentstrukturen selbst und enthalten regelmäßig internationale Besteuerungsaspekte.
Transaktions- und Konzernfinanzierungen können bei steuerlich optimierter Finanzierungsstrukturen einen erheblichen kommerziellen Mehrwert schaffen und das Rating steigern. Unternehmensbewertungen durch Wirtschaftsprüfer schaffen bei Unternehmenstransaktionen und transaktionsnahen Inititativen Handlungs- und Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Im Geschäfts- und Rechtsverkehr anerkannt sind die finanzmathematischen Bewertungsgrundsätze des IDW S 1 des Instituts der Wirtschaftsprüfer e.V. in Deutschland. Finanzinvestoren und Unternehmen orientieren sich im Wertbestimmungsprozess regelmäßig an sog. Multiplikatoren-Statistiken der einzelnen Branchen, Sektoren und Wirtschaftszweigen (Vergleichspreise der jeweiligen Peer-Group).
Immobilientransaktionen sind unter Einbezug von privaten Immobilienverkäufen die am häufigsten auftretende Transaktionsart. Sowohl im privaten als auch geschäftlichen Sektor lösen Immobilientransaktionen in der Regel Grunderwerbsteuer und Ertragssteuern aus oder bedürfen umsatzsteuerlicher Weichenstellungen in der notariellen Beurkundung der Transaktion. Im Zusammenhang mit M&A können vorherige Immobilien-Carve-Outs ein probates Mittel vor einem Share-Deal bilden.
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