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Wir informieren Sie über die wesentlichen Neuerungen im Steuer- und Handelsrecht mit Bezug zu M&A, Private-Equity, Unternehmensbewertung und Immobilien infolge gesetzlicher Änderungen, Rechtsprechung und Finanzverwaltungsschreiben.
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Mitarbeiterbeteiligungen sind ein beliebtes Instrument, um Mitarbeiter am Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen und ihre Motivation zu steigern. Insbesondere bei Start-Ups und in der IT-Branche erfreuen sich Mitarbeiter- oder Managerbeteiligungen hoher Beliebtheit, um attraktive Vergütungspakete anbieten zu können. Dabei können Manager und Mitarbeiter Anteile am Unternehmen erhalten, die sie entweder direkt nach ihrer Zuteilung oder nach einer gewissen Zeit verkaufen können. Im Folgenden möchten wir einen Überblick über Mitarbeiterbeteiligungen und die steuerlichen Konsequenzen ihrer Ausgabe und späteren Veräußerung im Exit- oder Leaver-Fall geben. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die sogenannten Hurdle Shares als kreative Gestaltungsalternative zu herkömmlichen Beteiligungsformen mit lohnsteuerlichen Begünstigungen.

Der Formwechsel ist anders als Verschmelzung oder Spaltung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 190 ff. UmwG keine Übertragung und damit kein Anschaffungsvorgang. Stattdessen wechselt lediglich das Rechtskleid des Unternehmens. Beim internationalen Formwechsel können sich dennoch bilanzielle Besonderheiten ergeben, auch wenn Rechtsträgeridentität besteht.