Wir informieren Sie über die wesentlichen Neuerungen im Steuer- und Handelsrecht mit Bezug zu M&A, Private-Equity, Unternehmensbewertung und Immobilien infolge gesetzlicher Änderungen, Rechtsprechung und Finanzverwaltungsschreiben.
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Zum 1. Januar 2025 tritt eine Reihe wesentlicher Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in Kraft. Die Änderungen zielen darauf ab, die administrativen Anforderungen für Meldepflichtige zu verringern und gleichzeitig die Transparenz und Kontrolle im internationalen Zahlungsverkehr zu erhöhen.
In der globalisierten Wirtschaft spielen Verrechnungspreise (Transfer Pricing) eine entscheidende Rolle bei der Steuerbemessung multinationaler Unternehmen. Die jüngsten Änderungen im internationalen Steuerrecht haben zu verschärften Vorlage- und Mitwirkungspflichten zu Lasten dieser Unternehmen geführt, die internationale Unternehmensgruppen vor neue Herausforderungen stellen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Transparenz zu erhöhen und Steuervermeidung zu verhindern.
Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer für Unternehmen in Deutschland soll das allgemeine Besteuerungsverfahren vereinfachen und Bürokratieaufwand reduzieren. Zudem kann sie bei Share-Deals über Gesellschaften mit Immobilien eine wichtige Rolle spielen.
Das Bundesfinanzministerium definiert mit seinem Schreiben vom 04.09.2024 einen rechtssicheren Anwendungsbereich für die Gestaltung disquotaler bzw. inkongruenter Gewinnausschüttungen.
Mitarbeiterbeteiligungen erfreuen sich auch in Deutschland an steigender Beliebtheit. Deren steuerliche Einordung ist jedoch hoch komplex. Gesetzgeber und Rechtsprechung stärken nun deren steuerliche Rechtsstellung und Praktikabilität.
Neben den herkömmlichen Due-Diligence-Bereichen wie Legal, Tax, Finance, Commercial, Tech und Weitere wird der ESG-Due-Diligence-Prozess zukünftig eine erhebliche Rolle bei Unternehmenstransaktionen spielen.