Der One Big Beautiful Bill Act könnte mit Blick auf ausländische Anleger mit (Fonds-)Investments in den USA zu einer Erhöhung der Quellenbesteuerung in den USA und somit zur effektiven Renditeminderung von US-Investments führen.
In der Praxis führt die Besteuerung von Vergütungen an Unternehmensverkäufer häufig zu Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung. Kernpunkt dieser Diskussionen ist die Qualifikation als Arbeitslohn oder Kaufpreisbestandteil.
Das Fi nanzgericht Rheinland-Pfalz hat die Position von Gesellschaftern mit Put-Optionen bezüglich ihrer Geschäftsanteile durch sein Urteil gestärkt und zu einem weiteren Fall des wirtschaftlichen Eigentums entschieden.
Die neue Bundesregierung in Deutschland hat im Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 ihre Absicht bekundet, den Körperschaftsteuersatz in Deutschland ab 2028 in fünf jährlichen Teilschritten um jeweils einen Prozentpunkt auf 10 % abzusenken. Davon könnte auch die sog. Immobilien-GmbH profitieren.
Vermögende Familien poolen häufig aus verschiedensten Gründen ihr Vermögen oder Teile davon in kapitalistisch-geprägten Familiengesellschaften, unter anderem in einer Familien-AG. Der BFH hat sich nunmehr mit der steuerlichen Angemessenheit der Vorstandsvergütungen befasst.
Das Bundesfinanzministerium definiert mit seinem Schreiben vom 04.09.2024 einen rechtssicheren Anwendungsbereich für die Gestaltung disquotaler bzw. inkongruenter Gewinnausschüttungen.
Mitarbeiterbeteiligungen erfreuen sich auch in Deutschland an steigender Beliebtheit. Deren steuerliche Einordung ist jedoch hoch komplex. Gesetzgeber und Rechtsprechung stärken nun deren steuerliche Rechtsstellung und Praktikabilität.
Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero gelten als immaterielle Wirtschaftsgüter und können zu steuerpflichtigen Transaktionen führen (Bundesfinanzhof)