Vermögende Familien poolen häufig aus verschiedensten Gründen ihr Vermögen oder Teile davon in kapitalistisch-geprägten Familiengesellschaften, unter anderem in einer Familien-AG. Der BFH hat sich nunmehr mit der steuerlichen Angemessenheit der Vorstandsvergütungen befasst.
Das Bundesfinanzministerium definiert mit seinem Schreiben vom 04.09.2024 einen rechtssicheren Anwendungsbereich für die Gestaltung disquotaler bzw. inkongruenter Gewinnausschüttungen.
Mitarbeiterbeteiligungen erfreuen sich auch in Deutschland an steigender Beliebtheit. Deren steuerliche Einordung ist jedoch hoch komplex. Gesetzgeber und Rechtsprechung stärken nun deren steuerliche Rechtsstellung und Praktikabilität.
Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero gelten als immaterielle Wirtschaftsgüter und können zu steuerpflichtigen Transaktionen führen (Bundesfinanzhof)